Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bundesfinanzministerium hat die jährliche Positivliste mit den weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen veröffentlicht.
Der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte der betroffenen Steuerzahler.
Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung zu den Corona-Wirtschaftshilfen ist ein letztes Mal verlängert worden, und zwar bis zum 30. September 2024.
In einem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht bescheinigt die Bundesrechtsanwaltskammer dem Soli in seiner aktuellen Form gleich aus zwei Gründen Verfassungswidrigkeit.
Nachdem es Alternativen zur Festsetzung von Aussetzungszinsen gibt, bestehen gegen deren Höhe keine verfassungsmäßigen Bedenken.
Ein Verklicken beim Import der Daten in die Steuersoftware ist nicht mit einem Schreibfehler beim Ausfüllen der Steuererklärung vergleichbar und ermöglicht daher nicht die spätere Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheids.