Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Seit Anfang 2002 dürfen Betriebsprüfer vollen Zugriff auf die in den EDV-Systemen der Unternehmen gespeicherten Daten nehmen.
Unterlagen, die ein Wirtschaftsprüfer in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsprüfer erstellt hat, unterliegen einem Beschlagnahme- und Verwertungsverbot.
Es gibt jetzt eine Entschärfung für die massiven Strafandrohungen auch bei nur geringfügigen Fällen von Steuerhinterziehung.
Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.
Die Strafverfolgungsbehörden können unter bestimmten Umständen auf die Steuerakten zugreifen.
Eine Rechtsverordnung der EU soll die drastisch höheren Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen begrenzen.