Aktuelles



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Das Bundesfinanzministerium hat eine Reihe von Erlassen aus der Zeit von vor 1980 aufgehoben.
Immer wieder weigert sich die Finanzverwaltung, steuerzahlerfreundliche Gerichtsurteile des Bundesfinanzhofs anzuwenden.
Gegen einen falschen Steuerbescheid können Sie sowohl mit einem Änderungsantrag als auch mit einem Einspruch vorgehen.
Die Finanzverwaltung darf neben dem Lohnsteuerabzug auch eine Einkommensteuervorauszahlung festsetzen.
Seit dem 1. April 2005 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit, Einsicht in die Kontenstammdaten aller Bundesbürger zu nehmen. Allerdings startet das Verfahren erst einmal als Provisorium.
Bund und Länder haben einen Katalog von Maßnahmen beschlossen, die eine erleichterte und erweiterte steuerliche Berücksichtigung von Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Südostasien erlauben.