Aktuelles
Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Die aktuelle Steuerschätzung bestätigt die Erwartungen, dass die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren deutlich niedriger ausfallen als noch vor einem Jahr erwartet.
Auch Luxemburg gibt dem politischen Druck nach und akzeptiert eine Auskunftsverpflichtung nach OECD-Standard
Ein vom Bundesverfassungsgericht festgestelltes Vollzugsdefizit bei den Kapitalerträgen in früheren Jahren ist kein rückwirkendes Ereignis, das die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids rechtfertigen würde.
Steuerfreie Einnahmen, die in die Festsetzung der Kirchensteuer einfließen, lassen sich nicht durch unverbrauchte Verlustvorträge ausgleichen.
In einer Verordnung konkretisiert der Fiskus seine Vorstellungen über erweiterte Nachweispflichten in Auslandsgeschäften.
Wer sich gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer wehren will, muss sich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden.