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Internet und Telekommunikation

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß.
Das Bundesfinanzministerium warnt vor gefälschten eMails, mit denen Gauner Konto- und Kreditkartendaten der Steuerzahler erbeuten wollen.
Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln und Vorgaben für selbstgedruckte Steuererklärungsformulare aktualisiert.
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.