Aktuelles
Vermögensaufbau und Altersvorsorge
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften wird erst im Jahr der Verrechnung entschieden.
Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus ausländischen Lebensversicherung ist es nicht notwendig, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge erfüllt sind.
Trotz Bankgeheimnis kann die Steuerverwaltung im Rahmen eines Strafverfahrens nun auch EU-weit Kontenabfragen durchführen.
Zwölf Jahre nach Vertragsabschluss sind die Zinsen aus einer weiter laufenden Lebensversicherung steuerfrei.
Der Verkauf von Bezugsrechten für Aktien aus Kapitalerhöhungen unterliegt ebenfalls dem Halbeinkünfteverfahren.
In einer vorläufigen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Werbungskostenabzug für Rentenversicherungsbeiträge ausgeschlossen.