Aktuelles



Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Erneut hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass er das Alterseinkünftegesetz für verfassungsgemäß hält.
Während der Ankauf der Steuerdaten bereits zu zahlreichen Strafverfahren geführt hat, mehren sich die Forderungen nach einer Abschaffung der Straffreiheit bei Selbstanzeigen.
Ein Strategieentgelt für den Vermögensverwalter zählt nicht zu den Werbungskosten, sondern erhöht die Anschaffungskosten der Kapitalanlage.
Nur weil der Anlageprosket in seiner Ertragsplanung zeitlich befristet ist, darf das Finanzamt nicht automatisch auch von einer befristeten Beteiligung ausgehen.
Ein Softwarefehler verzögert die Bearbeitung der Steuererklärungen mit Kapitaleinkünften.
Rund ein Fünftel aller Steuererklärungen, die Rentner abgeben mussten, weisen Fehler auf.