Aktuelles



Einkommensteuer - Immobilien

Reine Planungsleistungen unterliegen nicht der Bauabzugssteuer.
Eigenheimzulage gibt es auch für notwendige Aufwendungen zur Ablösung eines Wohnrechts.
Die Abgrenzung zwischen landwirtschaftlichem Hilfsgeschäft und gewerblichem Grundstückshandel richtet sich danach, ob sich Ihre Aktivität auf Parzellierung und Veräußerung beschränkt oder darüber hinausgeht.
Ein Bündel von Erhaltungsmaßnahmen an einem Mietwohngebäude muss nicht getrennt, sondern kann auch als einheitlicher Vorgang bewertet werden.
Entsteht durch den Umbau eines Balkons zusätzlicher umbauter Raum, so sind die Kosten unabhängig von der Höhe nachträgliche Herstellungskosten.
Die Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 ist jetzt beschlossene Sache.