Aktuelles



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Neben einem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es 2023 vor allem Änderungen im Sozialversicherungsrecht.
Zu den zuletzt aufgenommenen Änderungen gehören eine erneute Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags und eine begrenzte Steuerpflicht für die staatliche Hilfe für Gas- und Fernwärmekunden.
Der Antrag auf den Sonderausgabenabzug von Riester-Beiträgen kann auch formlos und nachträglich geltend gemacht werden, allerdings nicht mehr, wenn der Steuerbescheid schon bestandskräftig ist.
Bundestag und Bundesrat haben die Steuerentlastungen durch das Inflationsausgleichsgesetz deutlich aufgestockt und das Gesetz Anfang November verabschiedet.
Auch wenn der Arbeitnehmer Zuzahlungen für die Nutzung des Dienstwagens leistet, ist kein anteiliger Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung möglich.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern jetzt eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen.