Aktuelles



Personal, Arbeit und Soziales

Möchte der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Job-Tickets anbieten, kommt es auf den Wert des Tickets an, ob ein steuerpflichtiger Vorteil zu versteuern ist.
Ein Verbot der privaten Pkw-Nutzung allein genügt nicht, solange es nicht ausreichend kontrolliert wird.
Für Einmalzahlungen müssen die Umlagen U1 und U2 nicht abgeführt werden.
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert: Aufwendungen für eine zweitägige Betriebsveranstaltung führen nicht zu Arbeitslohn.
Erteilt das Finanzamt eine Lohnsteueranrufungsauskunft, dann ist es daran gebunden - selbst wenn die Auskunft falsch ist.
Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Unfallversicherung für Minijobs in Privathaushalten direkt per Haushaltsscheck.